Gesundes Neues Jahr!

Ein glückliches Neus Jahr wünschen wir allen unseren Mitgliedern! Danke,dass ihr uns treu geblieben seid.

Für den Sportbereich in der Alarmstufe ergeben sich folgende Regelungen:

  • DerZutritt zu geschlossenen Sportstätten ist nur immunisierten Sportler*innen nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet (2G-plus).
  • Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Testnachweises (2G-Plus-Regelung) gilt nicht für
    • geimpfte Personen, deren Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung nicht länger als 3 Monate(bisher 6 Monate) zurückliegt,
    • genesene Personen, deren PCR-Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als 3 Monate (bisher 6 Monate) zurückliegt,
    • geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, oder
    • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht. (insbesondere Kinder und Jugendliche mit einem vollständigen Impfschutz bis einschließlich 17 Jahren)
  • Während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen besteht keine Maskenpflicht.

Abseits des Sportbetriebs sollen Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres in geschlossenen Räumen eine Atemschutzmaske (FFP2-/KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken) tragen.

Melden Sie sich bitte bei den TrainerInnen um sich zu erkundigen,wie der Sportbetrieb nach den Ferien wieder aufgenommen wird.

Liebe Grüße

Leitung Turnen